AGB`s

  1. Geltungsbereich

Die aufgeführten AGB`s haben Gültigkeit für alle Aufräge gegenüber der Hokuma GmbH. Sie gewährleisten mit der Bestellung, dass Sie Gewerbetreibender,Freiberufler und nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.

Gewerbetreibender oder Freiberufler (Unternehmer) ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Vertragssprache

Die Vertragsabschlusssprache ist Deutsch.

  1. Lieferbedingungen

Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten. Wir räumen Ihnen die Möglichkeit eine Selbstabholung bei der Hokuma GmbH, Hauptstrasse 33-35, 53859 Niederkassel, Deutschland ein. Unsere Geschäftszeiten sind: Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr außer an Feiertagen.

  1. Bezahlung

70 % bei Auftragserteilung, 30 % vor Auslieferung.

Für den Rechnungsausgleich kann ausschließlich an die Hokuma GmbH unter folgender Bankverbindung gezahlt werden:

VR-Bank Rhein-Sieg-e.G — IBAN: DE46370695200108850019 | BIC: GENODED1RST

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache — in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

 

 

 

  1. Transportschäden

Die Lieferung erfolgt ab unserer Außenstelle Weilerswist. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware für den Weg zum Besteller zu versichern.

Es kann eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden.

Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

  1. Gewährleistung und Garantien

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffs Anspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
  • so weit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Kundendienst: Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0 22 08 – 994 98 68 sowie per E‑Mail unter info@hokumat.de

In der Zeit ab 18:00 Uhr werden die Sonderdienste der Firma Hokuma GmbH ggfs. kostenpflichtig erbracht. Die Abrechnung erfolgt je nach Aufwand und beträgt in der Regel mindestens 65 € pro Fall.

 

 

 

 

 

  1. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

  1. Abnahme

Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

  1. Schlussbestimmungen 

Gültigkeit nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz bzw. das zuständige Amtsgericht Siegburg, nach unser Wahl auch das für uns zuständige Landgericht Bonn.

Stand: Februar 2022